Oniva AG
Zuletzt aktualisiert: März 2024
Oniva AG mit Sitz in Zürich und ist Betreiberin der cloud-basierten Event Software Oniva ("Oniva" "APPLIKATION").
KUNDE ("KUNDE" ODER "KUNDEN") ist die jeweilige Organisation oder Gesellschaft, welche direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer Partei dieser Nutzungsbedingungen oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht. BERECHTIGE ADMIN NUTZER sind Benutzer seitens des KUNDEN mit Zugriff auf Oniva Admin zur Verwaltung der Applikation.
Mit der Bestellung einer Oniva Event-, basic oder advanced Jahreslizenz und damit verbundene Abschluss einer Lizenzvereinbarung akzeptiert der Kunde die folgenden Nutzungsbedingungen.
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen, zu denen Oniva AG zeitlich auf die jeweilige Vertragsdauer beschränkt die ONIVA APPLIKATION für den KUNDEN bereitstellt und die Nutzung der APPLIKATION ermöglicht.
Weiter regeln die Nutzungsbedingungen die Bereitstellung und das Management der APPLIKATION durch Oniva AG für KUNDE in Form von SLA-Leistungen nach Ziffern 6 und 7.
Die Nutzung der APPLIKATION umfasst die Online-Verwaltung, Online-Bearbeitung, Online-Veröffentlichung und Online-Verbreitung (Verlinkung, Einbindung auf Webseiten und Social Media-Portalen) von Events und Angeboten, sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den KUNDEN auf Servern, die von einem technischen Partner der Oniva AG betrieben werden.
Nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen sind die in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN liegende (i) Anbindung der Rechensysteme des KUNDEN an das Internet sowie (ii) ordnungsgemässe und regelmässige Sicherung der über die APPLIKATION verarbeiteten und verbreiteten Daten.
Oniva AG stellt die APPLIKATION gegenüber dem KUNDEN in Form einer Software-as-a- Service-Lösung (SaaS) zur Verfügung, wobei der Betrieb der APPLIKATION sowie die Speicherung und Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der APPLIKATION auf Servern erfolgt, die von einem technischen Partner der Oniva AG betrieben werden und der Zugriff der Benutzer auf die APPLIKATION über das Internet erfolgt.
Oniva AG ist berechtigt, zur Bereitstellung der APPLIKATION ihr geeignet erscheinende technische Partner beizuziehen.
Der geschuldete Funktionsumfang der APPLIKATION ergibt sich aus der gemäss Offerte / Auftragsbestätigung gewählten Lizenzstufe und Funktionsübersicht auf www.oniva.events und dem Umfang der sonstigen der Oniva AG obliegenden Leistungen aus der Offerte / Auftragsbestätigung. Eine über die vorstehend definierte Funktionalität hinausgehende Beschaffenheit der APPLIKATION ist nicht geschuldet. Oniva AG übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der APPLIKATION. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äusserungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.
Oniva AG und die allfälligen TECHNISCHEN PARTNER DER ONIVA arbeiten ständig an der Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienste. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der ONIVA PLATTFORM im Sinne einer Anpassung an die Anforderungen des jeweils aktuellen Stands der Technik ist daher Bestandteil der Nutzungsbedingungen. Hierzu zählen die Optimierung, die Anpassung an den technischen Fortschritt und die Berücksichtigung allgemeingültiger aktueller Betriebsanforderungen. Im Rahmen der insoweit erfolgenden Weiterentwicklung der ONIVA PLATTFORM können Teilfunktionen (wie Codecs) verändert werden oder wegfallen, sofern dadurch für den KUNDEN die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird. ONIVA AG wird den KUNDEN vorab über Änderungen, die die ONIVA PLATTFORM und damit die APPLIKATION wesentlich ändern, informieren.
Der Leistungsumfang für beauftragte individuelle Leistungen wie z.B. Installations-, Anpassungs- und Konfigurationsleistungen, Anbindungen oder Weiterentwicklungen richtet sich nach dem zwischen den PARTEIEN Leistungen aus der Offerte / Auftragsbestätigung.
Oniva AG stellt die APPLIKATION gegenüber dem KUNDEN in Form einer SaaS-Lösung zur Verfügung, wobei der Betrieb der APPLIKATION sowie die Speicherung und Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der APPLIKATION auf Servern erfolgt, die von ONIVA AG selbst oder von einem technischen Partner der Oniva AG betrieben werden und der Zugriff der Benutzer auf die APPLIKATION über das Internet erfolgt.
Oniva AG ist berechtigt, zur Bereitstellung der APPLIKATION ihr geeignet erscheinende technische Partner beizuziehen.
Oniva AG räumt dem KUNDEN während der Vertragsdauer die Möglichkeit ein, die APPLIKATION gemäss der Produktbeschreibung von Oniva zu nutzen durch Zugriff auf die APPLIKATION über das Internet. Die Leistungspflicht der Oniva AG erstreckt sich damit auf die Verfügbarkeit der eingesetzten Server und Datenwege von den Servern bis zum Übergabepunkt im Internet ("BACKBONE") sowie die zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Zurverfügungstellung der für die Nutzung der APPLIKATION im vereinbarten Umfang erforderlichen Server, Speicher- und Rechenkapazitäten sowie sonstiger Hardware. Die Bereitstellung der APPLIKATION gemäss dem vorhergehenden Satz gilt zu all denjenigen Zeiten als bewirkt, in denen die für die Vertragserfüllung von Oniva AG eingesetzten Server und Datenwege vom BACKBONE aus regulär auf elektronischem Wege erreichbar sind.
Der KUNDE ist berechtigt die Applikation bis zu in der Offerte(n)/Auftragsbestätigung(en) von ONIVA AG maximale Anzahl "Registrationen", maximale "Anzahl E-Mail & SMS" auf der Instanz des KUNDEN und/oder von Konzerngesellschaften des KUNDEN zur vertragsgemässen Nutzung und Verwaltung der APPLIKATION zu nutzen ("APPLIKATIONS-LIZENZEN"). Die Vergütung darüber hinaus beanspruchter Anzahl "Registrationen", Anzahl E-Mail & SMS richtet sich nach individueller Offertstellung oder wenn darin nicht aufgeführt / spezifiziert nach der publizierten Preisliste auf www.oniva.events. Eine "Registration" bedeutet eine in Oniva registrierte E-Mail-Adresse, welche in der betreffenden Lizenzperiode auf der Plattform einen Buchungsvorgang abgeschlossen hat. Als eine "Registration" gilt eine An- oder Abmeldung, aber auch eine gelöschte Buchung. Ein Benutzer, der eine entsprechende Event Webseite besucht, ohne den Buchungsprozess abzuschliessen, gilt nicht als "Registration". Als eine E-Mail & SMS gilt eine aus Oniva versendete Mitteilung an einen Empfänger mittels der Kampagnenfunktion an eine E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer. Automatisierte Benachrichtigungen aus Oniva, wie zum Beispiel Buchungsbestätigungen sind davon ausgenommen. Die Feststellung der effektiven Anzahl Registrationen und Anzahl E-Mail & SMS erfolgt bis spätestens 30 Tage nach erfolgtem Event oder abgelaufenen Lizenzjahr.
Der Kunde ist berechtigt die Anzahl in der Offerte(n)/Auftragsbestätigung vereinbarten ADMIN NUTZER zur Verwaltung der Applikation zu definieren. Oniva AG schaltet die entsprechenden BERECHTIGTEN ADMIN NUTZER bei Inbetriebnahme der Plattform frei.
Im Rahmen der Nutzungsbedingungen werden Rechte bzw. Nutzungsrechte seitens Oniva AG an den KUNDEN – wenn überhaupt – nur in dem Umfang übertragen bzw. eingeräumt, wie dies für die Erfüllung der Nutzungsbedingungen unerlässlich ist. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Der KUNDE anerkennt, dass er mit der vorübergehenden Nutzung von Marken oder Kennzeichen der Oniva AG keine eigenen Rechte erwirbt. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Marken oder Kennzeichen, die Oniva AG im Rahmen der Erfüllung der Nutzungsbedingungen verwendet, zu verändern oder zu entfernen.
Oniva AG räumt dem KUNDEN nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen das nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, auf die Funktionalitäten der APPLIKATION via Internet zuzugreifen.
Dem KUNDE und den jeweiligen BERECHTIGTEN ADMIN NUTZERN ist es nicht gestattet, irgendeinen Teil der Leistungen der Oniva AG oder darin enthaltene Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen, zu vermieten, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu zerlegen, in andere Programmiersprachen zu übersetzen, den Quellcode oder diesem zugrundeliegende Ideen oder Algorithmen zu extrahieren, zugänglich zu machen, zu identifizieren oder dies zu versuchen, oder wissentlich irgendeine Software zu benutzen oder sich Zugang zu einer Software zu verschaffen, die entgegen den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen handelt, verändert oder hergestellt wurde; irgendeinen Teil der Leistungen der Oniva AG oder darin enthaltene Software oder Teile davon in einer Art und Weise oder zu einem Zweck zu verwenden oder darauf zuzugreifen, die bzw. der gemäß anwendbarem Recht zu einer zivilrechtlichen Haftung führen oder eine Vornahme oder Aufforderung zur Vornahme von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtlichen Vergehen oder Verbrechen darstellen könnte; irgendwelche Urheberrechtshinweise, Disclaimer oder Warnungen, die mit einer oder durch eine Software übermittelt oder dargestellt werden, zu entfernen oder zu unterdrücken; NUTZERN oder sonstigen Dritten zu gestatten oder das Recht einzuräumen, irgendeinen Teil der Leistungen der Oniva AG oder darin enthaltene Software oder Teile davon entgegen den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen zu verwenden, auf deren Basis abgewandelte urheberrechtliche Werke oder Wettbewerbsprodukte herzustellen.
Der KUNDE verpflichtet sich, durch Abschluss von entsprechenden Verträgen und Einrichtungen, Aufrechterhaltung und Prüfung entsprechender geeigneter Sicherheitsvorkehrungen sicherzustellen, dass ein BERECHTIGTER ADMIN NUTZERN oder jegliche Dritte, soweit diese im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen der Oniva AG durch den KUNDEN mit diesen Leistungen in Berührung kommen können, sich gemäss den Nutzungsbedingungen und insbesondere Ziffer 5 verhalten.
Sollte der KUNDE Kenntnis davon erhalten, dass ein NUTZER oder ein sonstiger Dritter gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 5 verstossen hat, wird der KUNDE Oniva AG unverzüglich schriftlich informieren und Oniva AG jede zumutbare Unterstützung bei der Aufklärung über die näheren Umstände eines solchen Verstosses und die Identität der beteiligten Personen zukommen lassen.
Verstösst der KUNDE gegen eine der Bestimmungen der vorstehenden Ziffern 5 werden sämtliche gemäss Nutzungsbedingungen zwischen KUNDE und Oniva AG erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an Oniva AG zurück. In diesem Fall gilt Ziffer 13 entsprechend. Zugleich steht Oniva AG gegenüber dem KUNDEN in einem solchen Fall ein ausserordentliches Recht zur Kündigung der Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu.
Hinsichtlich sämtlicher vom KUNDEN bzw. einem NUTZER in die APPLIKATION eingestellter urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützter INHALTE gemäss Ziffer 9.1 räumt der KUNDE Oniva AG sowie den TECHNISCHEN PARTNERN DER ONIVA AG unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschliesslichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese INHALTE ausschliesslich zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Leistungen und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen. Damit Oniva AG die Leistungen erbringen kann, müssen die INHALTE z.B. gespeichert, vervielfältigt, auf Servern gehostet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Oniva AG eingeräumte Nutzungsrecht umfasst daher insbesondere das Recht, die vom KUNDEN bzw. einem NUTZER eingebundenen INHALTE technisch zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, in dem Umfang, in dem der KUNDE eine öffentliche Zugänglichmachung beauftragt hat. Im Verhältnis zwischen den PARTEIEN obliegt es dem KUNDEN insbesondere auch, die Rechte an Musik, die Bestandteil von INHALTEN ist, zu lizenzieren bzw. die anwendbaren Gebühren von Verwertungsgesellschaften zu entrichten. Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem der betreffende INHALT vom KUNDEN bzw. einem NUTZER aus einem bestimmten Dienst entfernt wird.
Oniva AG stellt dem KUNDEN die für die Nutzung der APPLIKATION erforderlichen Speicherkapazitäten im eigenen oder von einem technischen Partner der Oniva AG betrieben Rechenzentrum zur Verfügung.
Oniva AG sorgt für eine grösstmögliche Verfügbarkeit (best effort) der APPLIKATION. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartungs- und Pflegearbeiten, Datensicherungen und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Server und/oder Datenwege aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Oniva AG liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zur Verfügung stehen.
Unter Verfügbarkeit in diesem Sinne verstehen die PARTEIEN die Möglichkeit der des KUNDEN bzw. dessen AKTIVEN NUTZERN, die APPLIKATION im vereinbarten Umfang zu nutzen. Die geschuldete Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit beschränkt sich auf die gängigen und aktuellen Browsertypen, die von Oniva AG mit Updates oder Upgrades unterstützt werden.
Oniva AG und/oder die TECHNISCHEN PARTNER DER ONIVA AG führen an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Leistungen und des Datenschutzes regelmässig Wartungs- und Pflegearbeiten sowie Datensicherungen durch. Zu diesem Zwecke können Oniva AG und die TECHNISCHEN PARTNER DER Oniva AG ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des KUNDEN vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Oniva AG und die TECHNISCHEN PARTNER DER ONIVA AG werden Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird ONIVA AG den KUNDEN über Art, Ausmass und Dauer der Beeinträchtigung vorab unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
Oniva AG weist den KUNDEN ausdrücklich darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von Oniva AG (allenfalls unter Beizug von TECHNISCHEN PARTNERN DER ONIVA AG) zu erbringenden Leistungen entstehen können, die ausserhalb des Einflussbereiches der Oniva AG liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag der Oniva AG handeln, von Oniva AG nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Oniva AG (allenfalls unter Beizug von TECHNISCHEN PARTNERN DER ONIVA AG) erbrachten Leistungen haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemässheit der von Oniva AG erbrachten Leistung.
Zur Einschränkung/Beeinträchtigung der verfügbaren Nutzung zählen daher insbesondere Zeiträume während
Die Überwachung der Grundfunktionen der APPLIKATION erfolgt an 7 Tagen die Woche über 24 Stunden. Die Betriebswartung der APPLIKATION erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, mit Ausnahme von Feiertagen am Sitz der Oniva AG und/oder am Sitz von TECHNISCHEN PARTNERN DER ONIVA AG ("BETRIEBSWARTUNGSZEIT"). Oniva AG (allenfalls unter Beizug von TECHNISCHEN PARTNERN DER Oniva AG) beseitigt etwaige auftretende Störungen oder Mängel an der APPLIKATION und stellt die Funktionsfähigkeit der APPLIKATION innert angemessener Frist wieder her.
Es gelten die nachfolgend genannten "REAKTIONSZEITEN" und "BESEITIGUNGSFRISTEN", wobei diese ab Zugang einer vollständigen und nachvollziehbaren Meldung der Störung seitens Oniva AG vom KUNDEN zu laufen beginnen:
Oniva AG ist hinsichtlich ihrer vertragsgegenständlichen Leistungen ausschliesslich technische Dienstleisterin. Verantwortlich für den Inhalt der über die APPLIKATION gespeicherten, verwalteten, veröffentlichten, verbreiteten, verlinkten oder sonst wie öffentlich zugänglich gemachten Beiträge, Inhalte und Daten wie insbesondere Bilder/Grafiken, Videos, Logos, Texte, Musik etc. ("INHALTE") ist ausschliesslich der KUNDE.
Der KUNDE verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass von ihm bzw. den BERECHTIGTEN ADMIN NUTZERN nur solche INHALTE unter Nutzung der APPLIKATION verwaltet, gespeichert, verbreitet, veröffentlicht, verlinkt oder sonst wie zugänglich gemacht werden, deren Inhalt in völliger Übereinstimmung mit sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen des jeweils anwendbaren Rechts stehen. Der KUNDE wird insbesondere keine gewaltverherrlichenden, rassistischen, pornografischen, jugendgefährdenden oder beleidigenden INHALTE speichern oder über die zur Verfügung gestellte APPLIKATION verbreiten.
Der KUNDE stellt ferner sicher, dass nur solche INHALTE unter Nutzung der APPLIKATION verwaltet, gespeichert, verbreitet, veröffentlicht, verlinkt oder sonst wie genutzt werden, die Rechte Dritter nicht verletzen. Der KUNDE gewährleistet gegenüber Oniva AG, über sämtliche für die Verwaltung, Speicherung, Veröffentlichung, Verbreitung, Verlinkung oder sonstige Nutzung der INHALTE erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere auch die erforderlichen Rechte von Urhebern, Verwertungsgesellschaften und Verlagen erworben zu haben.
Oniva AG ist berechtigt, die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtlich problematischer INHALTE ohne Einhaltung von Fristen und ohne zu einer Ankündigung verpflichtet zu sein, dauerhaft oder zeitweise bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Bewertung der betreffenden INHALTE zu verhindern, diese INHALTE zu löschen oder ganz oder teilweise für alle oder einige BERECHTIGTE ADMIN NUTZER zu sperren.
Der KUNDE verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten technischen Ressourcen von jedem BERECHTIGTEN ADMIN NUTZER ausschliesslich vertragskonform verwendet werden. Der KUNDE wird insbesondere sicherstellen, dass keine Dateien gespeichert, verbreitet, veröffentlicht oder sonst in die zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen eingebracht werden, die die technische Funktion des Systems der APPLIKATION beeinträchtigen oder gefährden könnten.
Soweit im Rahmen der Nutzung der APPLIKATION nicht von Oniva AG gelieferte INHALTE verwendet oder eingebracht werden, stellt der KUNDE Oniva AG von sämtlichen mittelbaren und unmittelbaren Schäden, Ansprüchen, Kosten (inklusive der Kosten der angemessenen Rechtsvertretung), Aufwendungen und sonstigen Nachteilen frei, die Oniva AG daraus entstehen, dass Dritte gegen Oniva AG wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder einem Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen, insbesondere der Verbreitung von INHALTEN über die APPLIKATION, Ansprüche ("DRITTANSPRÜCHE") geltend machen. Der KUNDE wird Oniva AG bei jeder gerichtlichen und aussergerichtlichen Geltendmachung von DRITTANSPRÜCHEN unterstützen und alle Daten, Dokumente und sonstigen Materialien, die Oniva AG im Rahmen der Auseinandersetzung mit DRITTANSPRÜCHEN für notwendig oder hilfreich erachtet, dieser auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung stellen.
Zudem ist Oniva AG im Falle der berechtigten Geltendmachung von DRITTANSPRÜCHEN berechtigt, vom der Nutzungsvereinbarung zurückzutreten oder die Nutzungsvereinbarung ausserordentlich fristlos zu kündigen.
Der KUNDE verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Zugangsdaten zur Verwaltung der APPLIKATION nur zum Zwecke der Nutzung im Rahmen des vertraglichen Umfangs an BERECHTIGTE ADMIN NUTZER weitergegeben werden. Der KUNDE verpflichtet sich, sicherzustellen, dass allen BERECHTIGTEN ADMIN NUTZER, denen Zugang zur Verwaltung der APPLIKATION eingeräumt wird, vor der Einräumung eines solchen Zugangs den vereinbarten Nutzungsumfang zur Kenntnis zu geben und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Verantwortlichkeit für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen ausschliesslich beim KUNDEN liegt. Dies gilt insbesondere auch für gewerbliche Schutzrechte Dritter, urheberrechtliche Nutzungsrechte, Ansprüche von Verwertungsgesellschaften oder den Schutz von Persönlichkeitsrechten.
Der KUNDE verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass von ONIVA AG zur Verfügung gestellte Passwörter für den Zugang zur Verwaltung der APPLIKATION unverzüglich geändert werden. Der KUNDE verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig verwaltet, geheim gehalten und vor dem Zugriff Dritter wirksam geschützt und nicht an andere Personen als die BERECHTIGTEN ADMIN NUTZER weitergegeben werden. Im Falle eines Wechsels in der Person eines BERECHTIGTEN ADMIN NUTZERS verpflichtet sich der KUNDE, dafür zu sorgen, dass das dem ehemaligen BERECHTIGTEN ADMIN NUTZER überlassene Passwort unverzüglich geändert wird. Der KUNDE verpflichtet sich, Oniva AG unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten anderen Personen als den BERECHTIGTEN ADMIN NUTZERN bekannt geworden sein könnten; Entsprechendes gilt bei dem Verdacht einer missbräuchlichen Benutzung von Zugangsdaten sowie Verletzungen von Sicherheitsvorschriften durch die BERECHTIGTEN ADMIN NUTZERN oder sonstige Personen.
Für Handlungen der BERECHTIGTEN ADMIN NUTZERN, ihrer Erfüllungsgehilfen, Beauftragten oder sonstiger Dritter, die im Besitz von vom KUNDEN von Oniva AG überlassener Zugangsdaten sind, haftet der KUNDE gegenüber Oniva AG unmittelbar.
Ferner haftet der KUNDE für jeglichen Missbrauch von Zugangsdaten zur APPLIKATION inklusive der missbräuchlichen Erlangung solcher Zugangsdaten durch Dritte, den der KUNDE, ein BERECHTIGTER ADMIN NUTZER oder einer ihrer sonstigen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig zu verantworten hat.
Der KUNDE wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Durchführung der Nutzungsvereinbarung erforderlich sind. Der KUNDE verpflichtet sich insbesondere:
Der KUNDE verpflichtet sich, Oniva AG unverzüglich über sämtliche ihr zur Kenntnis gelangten Mängel, Störungen oder Unterbrechungen in den bei Oniva AG bezogenen Dienstleistungen (einschliesslich aller Fälle von rechts- oder vertragswidriger Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Dritte), Anlagen und Software mittels Mängelrüge mitzuteilen und Oniva AG bei der Problembehebung nach Möglichkeit zu unterstützen. Diese Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und muss die geltend gemachten Mängel hinreichend genau beschreiben. Unterlässt der KUNDE die rechtzeitige Mängelrüge aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit Oniva AG infolge der Unterlassung oder Verspätung der Mängelrüge nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der KUNDE nicht berechtigt, Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder die Nutzungsvereinbarung wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Der KUNDE hat darzulegen, dass der KUNDE das Unterlassen der Mängelrüge nicht zu vertreten hat. Die Bestimmungen der vorstehenden Ziffern bleiben unberührt.
Hat der KUNDE eine Interoperation mit Anwendungen und Diensten Dritter (z.B. YouTube, Facebook, Google, Twitter, Podcasts) beauftragt, liegt es in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, sich bei diesen Drittanbietern einen entsprechenden Zugriff (Account) zu verschaffen und diesen aufrechtzuerhalten.
Hat der KUNDE eine Interoperation mit Anwendungen und Diensten Dritter beauftragt, erklärt der KUNDE damit seine Zustimmung dazu, dass Oniva AG diesen Drittanbietern gestattet, auf die vom KUNDEN bzw. einem BERECHTIGTEN ADMIN eingebundenen INHALTE und Daten zuzugreifen, sofern und soweit dies für die Herstellung der jeweiligen Interoperationen erforderlich ist.
Oniva AG übernimmt keine Verantwortung für die Veröffentlichung, Änderungen oder Löschungen der eingebundenen INHALTE und Daten durch Zugriffe von Drittanbietern gemäss vorstehender Ziffer 8 Insbesondere wird der KUNDE darauf hingewiesen, dass solche Dienste den Zugriff von Benutzern einschränken oder sie daran hindern können, solche Drittanwendungen für die Nutzung der Dienste zu installieren oder freizuschalten.
Stellt der Drittanbieter seine Dienste ein oder beendet er das Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN oder sperrt oder unterbricht er seine Dienste für den KUNDEN, hat dies keinen Einfluss auf die vertragsgemässe Erfüllung durch Oniva AG. Der KUNDE bleibt insbesondere zur Zahlung der auf die Leistungen entfallenden Vergütung verpflichtet. Auch im Übrigen übernimmt Oniva AG keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Handlungen solcher Drittanbieter, insbesondere nicht bzgl. Datenschutz und Datensicherheit.
Die PARTEIEN werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit den Nutzungsvereinbarung und dessen Erfüllung eingesetzten Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten zur Vertraulichkeit nach Ziffer 16 verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der KUNDE Personendaten und übermittelt diese an Oniva AG, so steht der KUNDE dafür ein, dass der KUNDE dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstosses Oniva AG von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter sowie Oniva AG daraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden, Kosten, Aufwendungen und sonstigen Nachteilen frei.
Soweit es sich bei den übermittelten Daten um Personendaten handelt, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor; d.h. der KUNDE bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle verantwortlich. Eine Funktionsübertragung an Oniva AG erfolgt nicht. Der KUNDE verpflichtet sich, Oniva AG vor Beginn der Leistungserbringung durch diese, Oniva AG darauf hinzuweisen, dass und in welchem Umfang Personendaten vom KUNDEN über die APPLIKATION übermittelt werden und um welche Art Personendaten es sich dabei handelt. Soweit es sich bei den übermittelten Daten um Personendaten handelt, wird Oniva AG mit den TECHNISCHEN PARTNERN DER ONIVA AG, soweit nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich, entsprechende Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung abschliessen.
Oniva AG wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des KUNDEN (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten.
Oniva AG verpflichtet sich, die Einhaltung der nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Massnahmen sicherzustellen. Oniva AG schützt insbesondere die in ihrem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie vom KUNDEN übermittelte oder den KUNDEN betreffende, auf Servern gespeicherte Anwendungsdaten und allfällige sonstige Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Massnahmen, durch Viren, andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff – durch Mitarbeiter der Oniva AG oder Dritte, unabhängig davon, auf welchem Wege diese erfolgen. Oniva AG ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Massnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung ihrer Einrichtung einschliesslich des Schutzes gegen Einbruch.
Oniva AG wird Personendaten nur in dem Umfang erheben, verarbeiten und nutzen, wie es die Erfüllung des Anwendungszwecks der APPLIKATION erfordert. Der KUNDE stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu. Hierzu zählt auch die schriftliche, telefonische oder E-Mail-Benachrichtigung und Information der BERECHTIGTEN ADMIN NUTZERN über technische Veränderungen oder Fehler bei der Nutzung der APPLIKATION.
Oniva AG ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf Dienste TECHNISCHER PARTNER DER ONIVA AG zurückzugreifen und daher auch Datenverarbeitung dorthin zu verlagern. Der KUNDE erklärt hiermit sein Einverständnis mit dieser Verlagerung.
Oniva AG ist berechtigt Daten und Informationen, welche im Rahmen der Dienstleistungserbringung für den KUNDEN entstehen oder anfallen für eigene Zwecke zu verwenden, sofern (a) eine solche Nutzung zu statistischen, Forschungs- und Entwicklungs-, Benchmarking-, Archivierungs- und anderen nicht personenbezogenen Zwecken erfolgt, und (b) falls diese Informationen Dritten zur Verfügung gestellt werden (ausser Dienstleistern von Oniva AG unter Geheimhaltungspflicht), dass sie (x) keine personenbezogenen Daten von Endkunden oder Mitarbeitern des KUNDEN enthalten und (y) keine Informationen enthalten, die den KUNDEN identifizieren.
Die Auftragsdatenbearbeitung unter www.oniva.events/data-processing ist integrierter Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
Die Lizenzvereinbarung tritt mit der rechtsgültigen Unterzeichnung der Offerte / Auftragsbestätigung durch den KUNDEN in Kraft und dauert bei Jahreslizenzen für eine feste Mindestdauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme (initiale Zustellung der Administratorenzugänge) ("MINDESTDAUER"). Nach Ablauf der MINDESTDAUER verlängert sich die Lizenzvereinbarung automatisch um jeweils 12 Monate ("VERLÄNGERUNG"), sofern nicht eine der PARTEIEN die Lizenzvereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Ende der MINDESTDAUER bzw. einer VERLÄNGERUNG schriftlich kündigt.
Die Vertragsdauer für Eventlizenzen beginnt mit der jeweiligen schriftlichen Bestellung und Zustellung der Administratorenzugänge und endet 30 Tage nach dem jeweiligen Event.
Sämtliche Rechte und Pflichten gemäss den Ziffern 8, 9, 11, 12 überdauern das Vertragsverhältnis zwischen den PARTEIEN und bestehen auch nach Beendigung der Lizenzvereinbarung weiter. Die Fortdauer von Ziffer 16 richtet sich nach Ziffer 16.
Das Recht der PARTEIEN zur fristlosen Kündigung der Lizenzvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Oniva AG ist berechtigt, die vom KUNDEN und/oder ADMINISTRATOREN in die APPLIKATION eingebundenen INHALTE nach Beendigung der Lizenzvereinbarung ohne weitere Nachricht zu löschen. Die rechtzeitige Sicherung der INHALTE liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN.
Der Rücktritt des KUNDEN von der Lizenzvereinbarung ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen anders lautenden vertraglichen Vereinbarung und der zwingenden gesetzlichen Rücktrittsgründe ausgeschlossen. Sollte die Oniva AG ausnahmsweise einem Rücktrittsverlangen des KUNDEN zustimmen, so ist der KUNDE bei einem Rücktrittsverlangen bis vier Wochen vor dem anvisierten Leistungsbeginn verpflichtet, eine Stornogebühr von 30 % der SaaS Lizenzgebühr an die Oniva AG zu zahlen. Erfolgt das Rücktrittsverlangen des KUNDEN nach diesem Termin, ist der KUNDE zur Zahlung der vollen Lizenzgebühr verpflichtet. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen oder geringerer Leistungen vorbehalten.
Soweit die Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen die Mitwirkung des KUNDEN erfordert, wird die Oniva AG zunächst versuchen, einen Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Mitwirkung mit dem KUNDEN abzustimmen, der zeitlich so weit vor dem Termin der geschuldeten Leistungserbringung der Oniva AG liegt, dass die Oniva AG ihre Leistung pünktlich erbringen kann. Kommt eine Vereinbarung über einen solchen Mitwirkungszeitpunkt bzw. -zeitraum aus Gründen, die nicht die Oniva AG zu vertreten hat, nicht rechtzeitig und jedenfalls nicht innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Lizenzvereinbarung zustande, wird die Oniva AG dem KUNDEN drei Termine vorschlagen, verbunden mit der Aufforderung an den KUNDEN, innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen einen der Terminvorschläge anzunehmen und der Ankündigung, dass die Oniva AG die Lizenzvereinbarung kündigen werde, wenn eine solche Annahme innerhalb der Frist nicht erklärt wird. Nimmt der KUNDE innerhalb dieser Frist keinen der Terminvorschläge an, gilt dies als Pflichtverletzung des KUNDEN. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lizenzvereinbarung mit Ablauf der Frist als gekündigt mit der Folge, dass die Oniva AG berechtigt ist, die vereinbarte Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen bzw. Anrechnung anderweitigen Erwerbs zu verlangen.
Der KUNDE verpflichtet sich, die Nutzung der APPLIKATION nach Beendigung der Lizenzvereinbarung unverzüglich einzustellen. Wird die Nutzung der APPLIKATION entgegen dieser Bestimmung fortgesetzt,
Die Preise für die Leistungen ergeben sich aus der Offerte(n)/Auftragsbestätigung(en) von Oniva AG, bzw. nach der publizierten Preisliste auf www.oniva.events/pricing. Die Preise in CHF verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.).
Der KUNDE bezahlt die Lizenzgebühr innert 30 Tagen nach initialer Zustellung der Administratorenzugänge ohne Abzüge auf das von Oniva AG angegebene Konto. Die Oniva AG stellt dem KUNDEN die LIZENZGEBÜHR beim Abschluss von Jahreslizenzen für die darauffolgenden Jahre jeweils jährlich im Voraus in Rechnung. Der KUNDE bezahlt diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der jeweiligen Rechnung, sofern die Rechnung dem KUNDEN innerhalb dieser Frist zugegangen ist, andernfalls unverzüglich nach Zugang der Rechnung beim KUNDEN ohne Abzüge auf das von der ONIVA AG angegebene Konto.
Für die Ermittlung der Rechtzeitigkeit einer Zahlung des KUNDEN unter den Nutzungsbedingungen wird auf das Datum des Zahlungseingangs bei der Oniva AG abgestellt. Bei nicht rechtzeitiger Gutschrift befindet sich der KUNDE mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung und/oder Fristsetzung durch die Oniva AG bedarf.
Die Oniva AG ist bei Zahlungsverzug des KUNDEN berechtigt, die weitere Leistung zurückzubehalten bzw. auszusetzen, bis der KUNDE sämtliche ausstehenden Zahlungen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet hat. Insbesondere ist die Oniva AG für die Dauer des Zahlungsverzugs berechtigt, den Zugang zur APPLIKATION zu sperren und/oder die INHALTE von der Verbreitung oder Veröffentlichung auszuschliessen. Etwaige von der Oniva AG an den KUNDEN übertragene Rechte bzw. diese eingeräumten Nutzungsrechte gelten für die Zeit des Verzugs als nicht übertragen bzw. eingeräumt; die Wirkungen jeglicher Rechteübertragung/Nutzungsrechteinräumung an den KUNDEN werden insoweit ausgesetzt.
Bankspesen gehen zu Lasten des KUNDEN.
Ein Recht zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung steht dem KUNDEN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
Der Kunde bevollmächtigt die Oniva AG zum Inkasso allfälliger Ticketgelder einschliesslich eventueller Versand- und Service-Gebühren.
Die Bevollmächtigung gilt ebenfalls für die Rückabwicklung der online über das Ticketing-System eingegangen Ticketbestellungen im Falle des Ausfalls oder der Stornierung einer Veranstaltung. Der Systemlieferant zahlt an den jeweiligen Endkunden hierbei die Ticketgelder inklusive allfälligen Vorverkaufs- und Systemgebühren zurück. Der KUNDE wird der ONIVA AG die vorgenannten Gebühren erstatten. Darüber hinaus erhält die ONIVA AG vom Veranstalter eine Rückabwicklungsgebühr von CHF 2.50 pro Ticket.
Die Auszahlung von allfälligen Ticketing-Einnahmen erfolgt nach Abzug von 5% Bearbeitungsgebühr des Ticketpreises spätestens 30 Tage nach der Durchführung der Veranstaltung.
Bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter ist die Haftung der Oniva AG für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertraut und vertrauen darf.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Oniva AG für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und betragsmässig auf CHF 10'000.– pro Vertragsjahr begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
Bei Verlust von Daten haftet Oniva AG nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den KUNDEN für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche einschliesslich Schadenersatzansprüche beträgt ein Jahr, soweit nicht durch Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vor-gesehen ist. Für Schadenersatzansprüche, die nicht auf Mängeln beruhen, gelten ausschliesslich die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die zwingenden Verjährungsfristen des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) bleiben in jedem Fall unberührt.
Jede PARTEI erklärt im eigenen Namen wie auch namens ihrer Konzerngesellschaften, der Mitarbeiter der Konzerngesellschaften, ihrer anderen Hilfspersonen, und beauftragter Drittanbietern, vertrauliche Informationen als vertraulich zu behandeln und davon abzusehen, vertrauliche Informationen ganz oder zum Teil Dritten zur Verfügung zu stellen oder vertrauliche Informationen zu veröffentlichen, ausser insoweit als die andere PARTEI die betreffende Veröffentlichung ausdrücklich gestattet, die Veröffentlichung der vertraulichen Informationen aufgrund gerichtlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich ist oder der Vertrag den PARTEIEN die Veröffentlichung der vertraulichen Informationen gestattet. "VERTRAULICHE INFORMATIONEN" bezeichnet jegliche Informationen oder Daten, die in Verbindung mit dem Geschäft der anderen PARTEI stehen und die der einen PARTEI durch die andere PARTEI oder durch Dritte wie Kunden oder Endkunden zugänglich gemacht worden sind (schriftlich, mündlich, in digitaler Form oder durch irgendein anderes Medium). Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, Informationen und Daten, die sich auf betriebliche Angelegenheiten, Prozesse, Pläne, Absichten, Strategien, Produktionsinformationen, Know-how, Geschäftsbeziehungen, Programmquellen, Programme, Software, Computer, Spezifikationen, Bilanzen, Umsatz, Kunden der anderen PARTEI beziehen. Ausgeschlossen sind aber jene Teile ausgetauschter Informationen oder Daten, die auf irgendeine Weise öffentlich zugänglich sind.
Diese Ziffer 16 gilt auch nach Beendigung der Lizenzvereinbarung solange fort, wie eine der PARTEIEN ein legitimes Interesse an der Geheimhaltungspflicht hat.
Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen:
Oniva AG kann jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen vornehmen. Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Ohne ausdrückliche Verweigerung ist der KUNDE mit der Nennung als Referenzkunde für Oniva Event Software einverstanden. Der KUNDE gewährt Oniva AG für Informations- und Marketingzwecke das Recht, die folgenden unternehmensspezifischen Informationen ausschliesslich bei der Präsentation der realisierten Lösung sowie gleicher und vergleichbarer Lösung zu verwenden.
Die im Rahmen dieser Zusammenarbeit gesammelten Informationen (Testimonial, Success Story, Film, Foto, etc.) dürfen von Oniva AG archiviert, auf den hauseigenen Kanälen (Website, Social Media, etc.) verbreitet sowie in von Oniva AG ausgewählten Medien verwendet werden.
Diese Einwilligung oder Teile davon können im Rahmen von Treu und Glauben jederzeit widerrufen werden. Auch kann der Kunde einzelne Teilbereiche der realisierten Lösung ausdrücklich von dieser Einwilligung ausschliessen.
Die Lizenzvereinbarung sowie einzelne Rechte und Pflichten daraus dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen PARTEI auf Dritte übertragen werden, wobei eine solche Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden darf.
Die PARTEIEN anerkennen, dass die APPLIKATION Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der APPLIKATION oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der KUNDE verpflichtet sich, die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Die Erfüllung der Lizenzvereinbarung durch Oniva AG steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vor-schriften entgegenstehen.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Abschluss der Lizenzvereinbarung vom KUNDEN gegenüber Oniva AG abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelrügen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.